Gemeinde Mumpf

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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Für eine Adressauskunft benötigen wir:

- schriftliche Anfrage
- Interessennachweis (Kopie Rechnung, Vertrag, unzustellbares Couvert etc.)
- adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Pro Adressanfrage wird eine Gebühr von CHF 20.00 plus CHF 1.10 für Porto und Versand erhoben.

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