Gemeinde Mumpf

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Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Sie sind innerhalb von Mumpf umgezogen?

Einwohnerinnen und Einwohner müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes).

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug.

Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:

Schweizer/innen
- genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäuser auch Wohnungsangaben)
- Umzugsdatum
- alte Meldebestätigung für Hauptwohnsitz (sofern noch vorhanden)

Ausländer/innen
- genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäuser auch Wohnungsangaben)
- Umzugsdatum
- alte Meldebestätigung für Hauptwohnsitz (sofern noch vorhanden)
- Kopie Ausländerausweis (wird zur Adressänderung dem Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau zugestellt).