Sie sind innerhalb von Mumpf umgezogen?
Einwohnerinnen und Einwohner müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes).
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug.
Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
Schweizer/innen
- genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäuser auch Wohnungsangaben)
- Umzugsdatum
- alte Meldebestätigung für Hauptwohnsitz (sofern noch vorhanden)
Ausländer/innen
- genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäuser auch Wohnungsangaben)
- Umzugsdatum
- alte Meldebestätigung für Hauptwohnsitz (sofern noch vorhanden)
- Kopie Ausländerausweis (wird zur Adressänderung dem Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau zugestellt).