Gemeinde Mumpf

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Pflegekinderwesen

Die Aufnahme von Minderjährigen ausserhalb des Elternhauses bedarf einer Bewilligung und untersteht der Aufsicht. Zuständig dafür ist der Gemeinderat am Wohnort der Pflegefamilie. Der Gesetzgeber hält die Bestimmungen für die Aufnahme von Pflegekindern in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO) fest.

Weitere Auskünfte sowie Informationen über das Pflegekindwesen erhalten Sie bei den Sozialen Diensten Mumpf.

 

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