Das Schweizer Staatsbürgerrecht kann nur erlangen, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erworben hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechts schlägt sich im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder. Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet.
Einbürgerungsvoraussetzungen sowie der genaue Verfahrensablauf aller drei Bürgerrechte finden Sie hier.
Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei Mumpf.