logo text mumpf

wikimumpf

Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen

Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Ab sofort ist es möglich, uns diese Meldungen online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: „Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein- und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)“ zu übermitteln.

Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (einwohnerdienste@mumpf.ch) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen.

Einwohnerdienste Mumpf