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Todesfall

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Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch dessen Verwaltung.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von in Mumpf wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, auf der Gemeindekanzlei vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (sofern vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt sowie der Termin für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.


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