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Klein-Sperrgut

Info A-Z > A > Abfallbeseitigung

Kleine Mengen Sperrgut können ebenfalls der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Sie sind zu bündeln oder zu verpacken und dürfen die Masse 100 x 50 x 50 cm und das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Jede Einheit ist mit 3 Gebührenmarken zu versehen.


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