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Verwaltung
Die Einwohnerkontrolle ist zuständig für
Anmeldung
Sie sind neu in unserer Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 8 Tagen, seit dem Zuzug, bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 8 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein. Sie erhalten dann den Heimatschein, damit Sie sich mit diesem bei ihrem neuen Niederlassungsort anmelden können. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir für sei den Heimatschein an Ihre Heimatgemeinde ins Depot schicken.
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis sowie den Reisepass. Sie erhalten dann einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis. Ohne diesen Stempel können Sie sich in der neuen Wohngemeinde nicht anmelden. Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das kantonale Migrationsamt zurückschicken.
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend die definitive Abmeldung ins Ausland oder eine allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.
Adressänderung
Sie sind innerhalb von Mumpf umgezogen? Bitte teilen Sie uns innert 8 Tagen Ihre neue Adresse mit. Sie helfen uns damit, unsere Register auf einem aktuellen Stand zu halten und erhalten die Post von uns dann auch an die richtige Adresse.
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (IDK)?
Das Antragsformular für die IDK (Kreditkartenformat) muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle beantragt und unterzeichnet werden (Kinder müssen ab dem siebten Altersjahr selber unterzeichnen). Alle Antragsteller müssen ein aktuelles Passfoto mitbringen (gilt auch für Kleinkinder!).
Die IDK wird durch eine externe Firma produziert und im Normalfall innert 15 Arbeitstagen nach Antragstellung direkt per Post (LSI) zugestellt.
Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eine IDK beantragen (Unterzeichnung des Antragsformulars durch einen Elternteil).
Die IDK hat für Personen im Alter von über 18 Jahren während 10 Jahren, für Kinder von 3 bis 18 Jahre während 5 Jahren und für Kinder, die im Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben 3 Jahre Gültigkeit. Die Kosten belaufen sich derzeit auf Fr. 65.-- für Erwachsene bzw. auf Fr. 30.-- für Kinder und Jugendliche (jeweils zzgl. Fr. 5.-- für Porto).
Im Notfall kann für den Grenzübertritt ins grenznahe Ausland die schweizerische Grenzbehörde ein Ersatzpapier ausstellen. Es muss jedoch ein amtlicher Auswies mit Foto vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf dieses Ersatzdokument gibt es nicht.
Reisepass
Benötigen Sie einen neuen Reisepass? Seit dem Jahr 2003 gibt es den neuen Schweizerpass.
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses ist eine Passempfehlung der Einwohnerkontrolle des Wohnortes notwendig. Der Bewerben hat sich mit einem aktuellen Passfoto persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. Unmündige oder entmündigte Personen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Pass hat für Personen im Alter von über 18 Jahren während 10 Jahren, für Kinder von 3 bis 18 Jahren während 5 Jahren und für Kinder, die im Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, 3 Jahre Gültigkeit.
Kinder können nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen werden. Es muss für jedes Kind ein eigener Pass beantragt werden.
Bei Verlust des Passes ist vor der Beantragung eines neuen Passes beim zuständigen Polizeiposten eine Verlustmeldung zu erstatten. Mit dem Verlustschein kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Passantrag gestellt werden.
Der Pass wird durch eine externe Firma produziert und im Normalfall innert 15 Arbeitstagen nach Antragstellung direkt per Post (LSI) zugestellt.
Sollte der Pass innert 4 - 10 Tagen benötigt werden, muss auf der Einwohnerkontrolle ein provisorischer Pass beantragt werden. Dabei muss jedoch lediglich die Gebühr für das Antragsformular bezahlt werden. Das Antragsformular wird daraufhin per A-Post an das Passbüro des Kantons Aargau gesandt, welche den Pass direkt herstellt. Der Kunde hat den provisorischen Pass beim kantonalen Passbüro direkt abzuholen und zu bezahlen.
Sollte der Pass innert 1 - 3 Tagen benötigt werden, muss auf der Einwohnerkontrolle ein provisorischer Pass beantragt werden. Dabei muss ebenfalls nur die Gebühr für das Antragsformular bezahlt werden. Das Antragsformular wird zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie des Antragsformulars dem Kunden ausgehändigt. Dieser überbringt dann das Antragsformular sowie die Kopie persönlich und direkt der ausstellenden Behörde.
Sollte der Pass innert wenigen Stunden benötigt werden, ist die Beantragung auf der Einwohnerkontrolle nicht mehr möglich. Der Kunde muss dann direkt zur ausstellenden Behörde oder zur Notpassstelle. Wird das Land per Flugzeug ab Genf, Zürich-Kloten oder Basel-Mulhouse oder Agno verlassen, kann dort ebenfalls ein provisorischer Pass beantragt werden.
Die Kosten belaufen sich derzeit auf Fr. 120.-- für Erwachsene, auf Fr. 55.-- für Kinder und und Jugendliche und auf Fr. 100.-- für einen provisorischen Pass. Dazu kommen noch Portokosten in der Höhe von Fr. 5.--.
Reisepass und IDK können auch in einem Kombi-Angebot bezogen werden. Bei gleichzeitiger Bestellung der beiden Ausweise belaufen sich die Kosten für Erwachsene auf Fr. 128.-- und für Kinder auf Fr. 63.--. Hinzu kommen pro Ausweis noch Portokosten von Fr. 5.--.
Ausweisverlust
Bei Verlust der IDK oder des Reisepasses ist vor der Beantragung eines neuen Ausweises beim zuständigen Polizeiposten eine Verlustmeldung zu erstatten. Mit dem Verlustschein kann bei der Einwohnerkontrolle dann ein neuer Antrag gestellt werden.
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Fotomustertafel für Identitätskarte und Reisepass