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Einbürgerung

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Einbürgerung von Ausländern

Ordentliches Verfahren


Weil die Einbürgerung drei staatliche Ebenen (Bund, Kanton Aargau und Gemeinde) betrifft, ist das Verfahren ziemlich aufwändig. Informationen über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf finden Sie auf der
Homepage des Kantons mit der Möglichkeit, die Gesuchsformulare zum Ausfüllen herunterzuladen.

Für die Bürgerrechtszusicherung im ordentlichen Verfahren ist die Gemeindeversammlung zuständig.



Erleichtertes Verfahren

Über Möglichkeiten für erleichterte Einbürgerungen von ausländischen Ehegatten und Kindern sowie von Wiedereinbürgerungen informiert die Homepage des
Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung.

Für diese Entscheide ist das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement zuständig.




Einbürgerung von Schweizern

Für die Aufnahme von Schweizern ins Bürgerrecht der Gemeinde Mumpf und des Kantons Aargau ist der Gemeinderat zuständig.

Bezüglich der Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare wird auf die
Homepage des Kantons verwiesen.


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