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Kindes- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig und lösen die Vormundschaftsbehörden in ihrer Funktion ab. Für die Gemeinde Mumpf ist das Familiengericht Rheinfelden zuständig.

Die Gemeinden klären im Auftrag der KESB die Situation von gefährdeten und hilfsbedürftigen Personen ab. Diese Abklärungsberichte dienen neben der Anhörung der betroffenen Person als (Sachverhalts-) Grundlage für die Entscheide der KESB.  In Mumpf wird diese Funktion von der Gemeindekanzlei wahrgenommen.

Gefährdungsmeldungen können direkt dem Familiengericht eingereicht werden.

Ihre Ansprechperson

Familiengericht Rheinfelden

Informationen und Dienstleistungen

Gefährdungsmeldung Formular