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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Mumpf ist

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Familiengericht Rheinfelden
Hermann-Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden

Tel. +41 (0)61 836 83 36