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Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.  

Beglaubigungen von Unterschriften
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Bitte beachten Sie, dass für die Identifkiation ein Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorzulegen ist.
Die Unterschrift darf nicht im Voraus getätigt werden, sondern muss vor der beglaubigenden Person geleistet werden.

Die Kosten belaufen sich auf CHF 20.00


Beglaubigungen von Kopien
Bei der Beglaubigung von Fotokopien wird die Übereinstimmung der Fotokopien mit dem Originald-Dkument bestätigt. Das Original-Dokument muss vorgelegt werden.

Die Kosten belaufen sich auf CHF 10.00 für die erste und CHF 1.00 für jede weitere Seite


Apostille / Überbeglaubigung
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normallfall zusätzlich zur obengenannten Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille. Diese wird durch das Pass- und Patentamt vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.