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Beglaubigungen

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Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.


Beglaubigungen von Unterschriften


Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Erscheinen notwendig ist. Die Unterschrift darf nicht im Voraus getätigt werden, sondern muss vor der beglaubigenden Person geleistet werden. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. Bsp. Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis usw.).



Beglaubigungen von Kopien

Bitte bringen Sie das Originaldokument mit. Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.



Die Kosten für eine Beglaubigung belaufen sich auf CHF 20.00.


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