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Bauherrschaft |
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Grundeigentümer |
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Projektverfasser |
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Bauobjekt |
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Bauvorhaben |
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Öffentliche Auflage |
Die vorstehend aufgeführten Baugesuche liegen während dem Zeitraum der öffentlichen Auflage auf der Gemeindekanzlei auf und können dort während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Eine allfällige Einwendung gegen ein Bauvorhaben ist während der öffentlichen Auflage schriftlich an den Gemeinderat, 4322 Mumpf, zu erfolgen. Die Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.