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Abmeldung

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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 8 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein. Sie erhalten dann den Heimatschein, damit Sie sich mit diesem bei ihrem neuen Niederlassungsort anmelden können. Wenn Sie sich ins Ausland abmelden, werden wir für sei den Heimatschein an Ihre Heimatgemeinde ins Depot schicken.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis sowie den Reisepass. Sie erhalten dann einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis. Ohne diesen Stempel können Sie sich in der neuen Wohngemeinde nicht anmelden. Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das kantonale Migrationsamt zurückschicken.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend die definitive Abmeldung ins Ausland oder eine allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.


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